Allgemeines Zivilrecht

Zu unserer weiteren Kernkompetenz zählt das allgemeine Zivilrecht. Auf diesem Rechtsgebiet verfügen wir gleichfalls über ein fundiertes Fachwissen und bearbeiten vor allem Mandate aus dem Vertragsrecht, dem Verkehrsrecht sowie dem Mietrecht. Wir unterstützen Sie gerne bei der Lösung Ihrer zivilrechtlichen Probleme und bieten Ihnen in außergerichtlichen wie gerichtlichen Auseinandersetzungen einen zuverlässigen Rechtsbeistand speziell in folgenden Teilbereichen des Privatrechts:

  • Allgemeines und besonderes Schuldrecht, insbesondere Mängelgewährleistungsrecht (u.a. im Kauf- und Werkvertragsrecht)
  • Sachenrecht
  • Schadensersatzrecht (vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche)
  • Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen (Verkehrs- und Versicherungsrecht)
  • Mietrecht